Arbeitsmittelprüfungen – Fristen einhalten
Leitern, Regale, Anschlagmittel, Feuerschutztüren und mehr – nach BetrSichV geprüft und lückenlos dokumentiert.
Warum regelmäßige Prüfungen Pflicht sind
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsmittel vor der ersten Inbetriebnahme sowie in regelmäßigen Abständen durch befähigte Personen prüfen zu lassen. Wer Fristen verpasst, riskiert nicht nur Unfälle, sondern auch den Verlust des Versicherungsschutzes bei der Berufsgenossenschaft. Bertele Arbeitssicherheit übernimmt Prüfung, Protokollierung und Fristenmanagement – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Welche Arbeitsmittel prüfen wir?
Leitern und Tritte – DGUV R 178
Anlegeleitern, Stehleitern, Podestleitern und Tritte: Prüfung auf Verformungen, Risse, Korrosion, Standsicherheit und Sicherheitsmarkierungen. Empfehlung: mindestens jährlich, in rauem Einsatz häufiger.
Regale – DIN EN 15635
Palettenregale und Fachbodenregale: Beurteilung von Verformungen, Beschädigungen an Ständern und Riegeln, Lastverteilung und Bodenverankerung. Jährliche Inspektion durch eine befähigte Person vorgeschrieben.
Anschlagmittel – DGUV R 100-500
Ketten, Seile, Hebebänder, Rundschlingen und Lastaufnahmeeinrichtungen: Sichtprüfung auf Verschleiß, Verformung, Risse und vorhandene Kennzeichnung. Wiederkehrende Prüfung mindestens jährlich durch eine befähigte Person.
Spielplätze und Sportgeräte – DIN EN 1176 / 1177
Spielplatzgeräte, Fallschutz und Sportgeräte: Prüfung auf Standsicherheit, Verschleiß, Fang- und Quetschstellen sowie Fallschutz. Jährliche Hauptinspektion, ergänzt durch regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen.
Feuerschutztüren – DIN 14677
Feuer- und Rauchschutzabschlüsse sowie Feststellanlagen: Prüfung von Selbstschließfunktion, Dichtungen, Beschlägen und Auslösung. Wiederkehrende Prüfung und Wartung mindestens jährlich durch sachkundiges Personal.
Hubwägen und Flurförderzeuge
Hubwagen, Gabelhubwagen und Flurförderzeuge: Prüfung von Hydraulik, Rädern, Gabel, Bremsen und Sicherheitseinrichtungen nach BetrSichV. Wiederkehrende Prüfung mindestens jährlich durch eine befähigte Person.
Fristen auf einen Blick
| Arbeitsmittel | Grundlage | Typische Frist |
|---|---|---|
| Leitern und Tritte | DGUV R 178 | 12 Monate |
| Palettenregale | DIN EN 15635 | 12 Monate |
| Anschlagmittel | DGUV R 100-500 | 12 Monate |
| Spielplatz- und Sportgeräte | DIN EN 1176 / 1177 | 12 Monate (Hauptinspektion) |
| Feuerschutztüren | DIN 14677 | 12 Monate |
| Hubwägen / Flurförderzeuge | BetrSichV | 12 Monate |
Die tatsächliche Frist hängt von Betriebsbedingungen, Herstellerangaben und Gefährdungsbeurteilung ab. Wir beraten Sie individuell.
Dokumentation und Prüfprotokoll
Jede Prüfung wird in einem normenkonformen Prüfprotokoll festgehalten: Prüfgegenstand mit Seriennummer, Prüfumfang, Messwerte, Beurteilung (i. O. / nicht i. O.), Datum und Prüferstempel. Nicht bestandene Arbeitsmittel werden sofort gekennzeichnet und aus dem Verkehr gezogen. Sie erhalten alle Unterlagen digital und als Ausdruck – revisionssicher für die nächste BG-Kontrolle.
Häufige Fragen
Wer darf Arbeitsmittelprüfungen durchführen?
Was passiert, wenn ein Gerät die Prüfung nicht besteht?
Können Sie Fristenmanagement und Erinnerungen übernehmen?
Prüffristen nie wieder verpassen
Wir prüfen Ihre Arbeitsmittel termingerecht, dokumentieren lückenlos und kümmern uns um das Fristenmanagement. Für Betriebe im Allgäu und Süddeutschland.
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