Gefährdungsbeurteilung – Pflicht und Schutz
Rechtssichere Beurteilung aller Arbeitsplätze – inkl. psychischer Belastung und Mutterschutz.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Nach §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber – unabhängig von Betriebsgröße und Branche – verpflichtet, die Gefährdungen an allen Arbeitsplätzen systematisch zu ermitteln, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Fehlt die Dokumentation, drohen bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft oder die Gewerbeaufsicht empfindliche Konsequenzen.
Bertele Arbeitssicherheit erstellt Ihre Gefährdungsbeurteilung praxisnah, verständlich und gerichtsfest – als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Was beurteilen wir?
Physische Gefährdungen
Heben und Tragen schwerer Lasten, gefährliche Bewegungen, Stolper- und Sturzquellen, ungeschützte Maschinenteile.
Lärm und Vibration
Beurteilungspegel, Expositionsdauer, Auslöse- und Grenzwerte nach LärmVibrationsArbSchV.
Gefahrstoffe
Identifikation, Substitutionsprüfung, Expositionsabschätzung und Schutzmaßnahmen nach GefStoffV und TRGS.
Psychische Belastung
Arbeitsmenge, Zeitdruck, Handlungsspielraum, soziale Beziehungen – seit 2013 gesetzlich verpflichtend zu beurteilen.
Ergonomische Risiken
Bildschirmarbeitsplätze (ArbStättV), Zwangshaltungen, Beleuchtung, Raumklima – praxisnahe Verbesserungsvorschläge inklusive.
Mutterschutz
Tätigkeitsbezogene Beurteilung nach MuSchG/MuSchArbV – zwingend vor Beschäftigung gebärfähiger Frauen vorzuhalten.
Unser 5-Schritte-Prozess
- Bestandsaufnahme vor Ort Wir besichtigen alle Arbeitsplätze, sprechen mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und erfassen Tätigkeiten, Betriebsmittel und Arbeitsstoffe.
- Gefährdungen ermitteln Systematische Erfassung aller Gefährdungsfaktoren anhand anerkannter Checklisten und Normen.
- Risiko bewerten Einstufung nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß – nachvollziehbar und transparent.
- Maßnahmen festlegen und umsetzen Wir empfehlen Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip (Substitution, Technisch, Organisatorisch, Persönlich) und priorisieren nach Wirksamkeit.
- Wirksamkeit prüfen und dokumentieren Nach der Umsetzung kontrollieren wir, ob die Maßnahmen greifen, und pflegen Ihre Dokumentation aktuell.
Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Es gibt keine pauschale Frist. Das Gesetz schreibt eine Überprüfung immer dann vor, wenn sich Arbeitsbedingungen wesentlich ändern – etwa durch neue Maschinen, Umbauten, neue Tätigkeiten oder nach Unfällen. Darüber hinaus empfehlen wir eine regelmäßige Sichtung alle 2–3 Jahre, um schleichende Veränderungen zu erfassen und die Dokumentation gegenüber Behörden aktuell zu halten.
Dokumentation: Was muss schriftlich vorliegen?
Ab 10 Beschäftigten ist die schriftliche Dokumentation gemäß §6 ArbSchG Pflicht. Doch auch kleinere Betriebe profitieren von einer klaren Akte: Sie weist im Streitfall nach, dass der Arbeitgeber seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Unsere Dokumentation enthält Tätigkeitsbeschreibung, identifizierte Gefährdungen, Risikobewertung, Maßnahmen mit Verantwortlichen und Erledigungsdatum sowie den Nachweis der Wirksamkeitskontrolle.
Passend zur Gefährdungsbeurteilung bieten wir auch Unterweisungen an – so werden Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt über die relevanten Risiken informiert.
Häufige Fragen
Gilt die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung auch für Kleinstbetriebe?
Darf ich die Gefährdungsbeurteilung selbst erstellen?
Was passiert, wenn ich keine Gefährdungsbeurteilung habe?
Gefährdungsbeurteilung rechtssicher erstellen lassen
Wir kommen zu Ihnen in den Betrieb, beurteilen alle Arbeitsplätze und liefern eine vollständige Dokumentation. Für Betriebe im Allgäu und Süddeutschland.
0151 176 516 96Kostenlose Erstberatung · Antwort in 24 h · persönlich im ganzen Allgäu